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DGUV 112-191

In Deutschland ist die Nutzung von orthopädischen Einlagen in Sicherheitsschuhen
nach EN ISO 20345:2011 durch die DGUV112-191 geregelt.
Auch in Europa benutzen die Träger von Sicherheitsschuhen immer häufiger orthopädischen Einlagen.
Um den Anforderungen der EN ISO 20345:211 und DGUV112-191 gerecht zu
werden, arbeitet GIASCO mit der deutschen Mander-Malms GmbH zusammen.
Die Verwendung von Mander-Malms GmbH Einlagen durch den Orthopäden,
gewährleistet die Einhaltung der Normen. 

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